Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
LEUSPECTRA
Version vom 01.07.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen LEUSPECTRA, 8854 Galgenen, nachfolgend Anbieter genannt, und ihren Kundinnen und Kunden.
Sie gelten für sämtliche Dienstleistungen, Beratungen, Analysen, Objektbegehungen, Zustandsaufnahmen, Dokumentationen, Berichte, Monitoring-Leistungen und weiteren Leistungen von LEUSPECTRA, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Leistungsangebot
LEUSPECTRA erbringt Dienstleistungen in den Bereichen technische Objektkontrollen, Inspection, Monitoring, Analys, Consulting, Zustandsbeurteilungen, Dokumentationen, Risikoeinschätzungen, Unterhaltsberatung, Projektbegleitung und technische Beratung.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung oder schriftlichen Vereinbarung.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, handelt es sich bei den Leistungen von LEUSPECTRA um visuelle, technische und organisatorische Beurteilungen auf Basis der zugänglichen Bereiche, vorhandenen Informationen und erkennbaren Zustände.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine Offerte, ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung von LEUSPECTRA schriftlich, elektronisch oder durch entsprechendes Verhalten annimmt.
Als Annahme gilt insbesondere auch die Beauftragung per E-Mail, die Freigabe eines Termins, die Übergabe von Unterlagen oder der Beginn der Leistungserbringung durch LEUSPECTRA auf Wunsch des Kunden.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, LEUSPECTRA alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Pläne, Zugänge, Schlüssel, Ansprechpartner und Bewilligungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zu prüfenden oder zu begehenden Bereiche sicher zugänglich sind.
Verzögerungen, Mehraufwand oder Einschränkungen, die durch fehlende Informationen, fehlende Zugänglichkeit oder unvollständige Unterlagen entstehen, können zusätzlich verrechnet werden.
5. Termine und Fristen
Termine, Lieferfristen und Ausführungszeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Sie gelten jedoch als Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
LEUSPECTRA haftet nicht für Verzögerungen, die durch Umstände entstehen, welche ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen.
Dazu gehören insbesondere fehlende Zugänglichkeit, unvollständige Unterlagen, höhere Gewalt, Krankheit, technische Störungen, Verzögerungen durch Dritte oder nachträgliche Änderungen durch den Kunden.
6. Preise und Zusatzaufwand
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken.
LEUSPECTRA ist freiwillig mehrwertsteuerlich registriert. Die Mehrwertsteuer wird entsprechend separat ausgewiesen.
Massgebend sind die in der Offerte, Auftragsbestätigung oder Vereinbarung genannten Preise.
Zusätzliche Leistungen, Mehraufwand, Zusatzabklärungen, weitere Begehungen, kurzfristige Änderungen, Wartezeiten oder zusätzliche Dokumentationen, die nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, können separat verrechnet werden.
7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
Bei Zahlungsverzug ist LEUSPECTRA berechtigt, Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.
LEUSPECTRA ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung offener Forderungen zurückzuhalten oder auszusetzen.
8. Leistungen vor Ort
Begehungen, Kontrollen und Aufnahmen vor Ort erfolgen mit angemessener Sorgfalt und nach bestem fachlichem Wissen.
Die Leistungen beschränken sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf sichtbare, zugängliche und ohne zerstörende Eingriffe erkennbare Zustände.
Nicht Bestandteil der Leistungen sind verdeckte Mängel, nicht zugängliche Bauteile, nicht einsehbare Installationen, innere Schäden, verdeckte Leitungsführungen, Materialprüfungen, Laboranalysen, Messungen oder behördliche Abnahmen, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
9. Abgrenzung zu amtlichen Prüfungen und Fachkontrollen
Die Leistungen von LEUSPECTRA ersetzen keine gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, amtlichen Kontrollen, Sicherheitsnachweise, Abnahmen, Zertifizierungen oder behördlichen Bewilligungen.
Insbesondere ersetzen sie keine Kontrollen durch akkreditierte Kontrollorgane, Elektro-Sicherheitskontrollen, Brandschutzabnahmen, Bauabnahmen, Expertisen oder Prüfungen durch Behörden, Versicherungen oder spezialisierte Fachstellen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist.
10. Berichte, Dokumentationen und Empfehlungen
Berichte, Fotodokumentationen, Analysen und Empfehlungen von LEUSPECTRA beruhen auf dem Zustand zum Zeitpunkt der Begehung, den verfügbaren Informationen sowie den zugänglichen Bereichen.
Empfehlungen dienen als Entscheidungsgrundlage für den Kunden. Die Umsetzung, Priorisierung, Beauftragung von Dritten und finale Entscheidung liegen beim Kunden.
LEUSPECTRA übernimmt keine Garantie dafür, dass nach einer Begehung keine weiteren Mängel, Risiken oder Schäden vorhanden sind oder später auftreten.
11. Gewährleistung
LEUSPECTRA verpflichtet sich zur sorgfältigen, fachgerechten und nachvollziehbaren Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Beanstandungen an erbrachten Leistungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Berichts, der Dokumentation oder der Leistung schriftlich mitzuteilen.
Bei berechtigten Beanstandungen hat LEUSPECTRA das Recht, die Leistung nachzubessern oder zu korrigieren.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12. Haftung
LEUSPECTRA haftet nur für direkte Schäden, die nachweislich durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Betriebsunterbruch, Wertminderung, Folgekosten, Schäden durch Dritte oder Schäden aufgrund nicht erkannter verdeckter Mängel wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert der betreffenden Leistung beschränkt, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
13. Beizug von Dritten
LEUSPECTRA ist berechtigt, für einzelne Leistungen geeignete Dritte, Fachpersonen oder Partner beizuziehen, sofern dies für die Leistungserbringung sinnvoll oder notwendig ist.
Für Leistungen von beigezogenen Dritten haftet LEUSPECTRA nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist oder ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
14. Nutzungsrechte an Unterlagen
Berichte, Vorlagen, Konzepte, Checklisten, Dokumentationen, Fotos, Analysen und weitere Arbeitsergebnisse von LEUSPECTRA sind für den vereinbarten Zweck des Kunden bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ist zulässig, sofern sie im direkten Zusammenhang mit dem betreffenden Objekt, Projekt oder Auftrag steht.
Eine kommerzielle Weiterverwendung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Veröffentlichung von Unterlagen von LEUSPECTRA ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.
15. Fotos und Bildmaterial
LEUSPECTRA darf im Rahmen der Leistungserbringung Fotos und Dokumentationen von Objekten, Anlagen, Räumen, Mängeln und technischen Zuständen erstellen.
Diese Fotos dienen der Dokumentation, Analyse und Nachvollziehbarkeit der erbrachten Leistungen.
Eine Verwendung für Werbung, Referenzen, Webseite, Präsentationen oder soziale Medien erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden oder in vollständig anonymisierter Form, sofern keine Rückschlüsse auf Personen, Eigentümer oder konkrete Objekte möglich sind.
16. Vertraulichkeit
LEUSPECTRA behandelt sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, Unterlagen, Objektangaben, Pläne, Zugangsdaten und Geschäftsdetails vertraulich.
Diese Informationen werden nur verwendet, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist oder eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.
17. Datenschutz
LEUSPECTRA bearbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Personendaten werden nur erhoben, gespeichert und verwendet, soweit dies für die Auftragsabwicklung, Kommunikation, Rechnungsstellung, Dokumentation oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von LEUSPECTRA.
18. Rücktritt, Verschiebung und Stornierung
Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos verschoben oder storniert werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei kurzfristigen Absagen, fehlendem Zugang zum Objekt oder Nichterscheinen des Kunden kann LEUSPECTRA den entstandenen Aufwand sowie bereits reservierte Zeit angemessen verrechnen.
Bereits erbrachte Leistungen, begonnene Arbeiten, vorbereitete Dokumentationen oder geleistete Abklärungen sind in jedem Fall zu vergüten.
19. Wiederkehrende Leistungen und Abonnemente
Bei wiederkehrenden Leistungen, Monitoring-Aufträgen oder Abonnementen gelten die in der jeweiligen Vereinbarung definierten Laufzeiten, Kündigungsfristen und Leistungsinhalte.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können wiederkehrende Leistungen mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden.
Bereits erbrachte Leistungen und offene Rechnungen bleiben geschuldet.
20. Änderungen des Leistungsumfangs
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
LEUSPECTRA ist berechtigt, bei geänderten Anforderungen, zusätzlichem Aufwand oder erweiterten Leistungen eine angepasste Vergütung zu verlangen.
21. Änderungen der AGB
LEUSPECTRA behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen.
Für bestehende Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Bedingungen, sofern keine neue schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB sowie sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen LEUSPECTRA und dem Kunden unterstehen schweizerischem Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, das zuständige Gericht am Sitz von LEUSPECTRA, in Galgenen SZ.
23. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, unvollständig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Galgenen, 01.07.2026
LEUSPECTRA
8854 Galgenen